Falsche verbindliche Zolltarifauskunft erhalten – was tun?

Eigentlich dient eine vZTA dazu, dem Wirtschaftsbeteiligten Planungssicherheit zu geben, und ihm die Einreihung seiner Ware in den elektronischen Zolltarif aufzuzeigen.

Regelmäßig kommt es vor, dass der Zoll bei der Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft einen falschen TARIC-Code (Zollnummer) verwendet. Die Gründe hierfür sind unterschiedlich. Einerseits können Missverständnisse über Verwendungszweck oder Beschaffenheit bestehen. Das gilt insbesondere dann, wenn der Verwendungszweck im vZTA-Antrag nicht richtig herausgearbeitet wurde.

Falsche vZTA bindet Unternehmen seit 01. Mai 2016 für drei Jahre

Bislang konnten Unternehmen relativ gelassen hiermit umgehen. Denn es gab keine Verwendungspflicht einer falschen verbindlichen Zolltarifauskunft. Dennoch wurden auch schon Strafverfahren eingeleitet, weil man für zukünftige Einfuhren beim Wirtschaftsbeteiligten Vorsatz für eine vergünstigte Einfuhr unterstellte. Die Lage verschärft sich nun, da unter dem Unionszollkodex eine Bindungswirkung für beide Seiten besteht.

Was dem Importeur eigentlich nutzen soll, kann sich nunmehr also schnell als Nachteil herausstellen. Ist eine vZTA nämlich einmal ausgestellt worden, dann bindet sie alle Zollbehörden europaweit. Diese Bindungswirkung tritt nicht nur dann ein, wenn sie für den Importeur günstig, sondern auch wenn sie ungünstig ist. Was tun, wenn man entgegen seiner Erwartung eine ungünstige Entscheidung des Zolls erhalten hat?

  • Sollte man die ungünstige vZTA einfach ignorieren und beim Import kein Gebrauch von ihr machen?
  • Sollte man einfach eine neue vZTA beantragen?
  • Sollte man Einspruch gegen die falsche vZTA einlegen?

Einspruch einlegen – Sicherheit mit dem vZTA-Fristenservice

Die ungünstigte vZTA einfach zu ignorieren ist nicht möglich. Denn das neue Zollrecht bestimmt, dass eine vZTA verwendet werden muss. Auch ein Neuantrag wird nicht erfolgreich sein. Denn für die selbe Ware kann binnen Gültigkeitsfrist der vZTA nicht einfach eine neue beantragt werden.

In jedem Fall sollten Unternehmen darauf achten, dass Sie rechtzeitg Einspruch einlegen. Geschieht dieses nicht, so müssen Unternehmen in den nächsten drei Jahren die falsche verbindliche Zolltarifauskunft verwenden. Korrekturmöglichkeiten gibt es dann nicht mehr. Die falsche vZTA zu ignorieren ist also die schlechteste aller Optionen.

Dabei ist es wichtig, dass Unternehmen penibel auf die Einspruchsfristen achten. Denn sind diese erst einmal abgelaufen, lässt der Zoll nicht mehr mit sich reden. Wer seine vZTA bei uns beantragt, der profitiert von unserem Fristenservice. Wir achten darauf, dass die Einspruchsfristen nicht verloren gehen und insofern alle Möglichkeiten erhalten bleiben, gegen eine unzutreffende vZTA noch vorzugehen.